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Rechtsanwälte Dr. Markus Meier und Margit Meier

Pflichtverteidigung
durch die Rechtsanwälte Dr. Meier & Meier Neumarkt

Was ist ein Pflichtverteidiger

Ein Pflichtverteidiger ist ein Verteidiger innerhalb eines Strafprozesses, der immer dann hinzugezogen wird, wenn von Seiten des Gesetzgebers eine Notwendigkeit der Verteidigung besteht, Sie selbst aber noch keinen Verteidiger gewählt oder beauftragt haben. Die Voraussetzungen hierfür regelt der § 140, I ,II StPO.

Auch in diesem Fall haben Sie das Recht, Ihren Pflichtverteidiger selbst zu wählen. Wir vertreten Sie gerne!
Das Gericht entscheidet erst über die Bestellung des Strafverteidigers, wenn Sie die gesetzte Frist verstreichen lassen haben.

Eine Pflichtverteidigung ist bei jedem Einkommen möglich. Sie ist einkommensunabhängig. Vielmehr kommt es auf die Schwere der Tat, die Schwierigkeit der Rechtslage an oder darauf, ob Ihre bestehende Bewährung gefährdet ist.

Die Kosten der Pflichtverteidigung trägt die Staatskasse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Nachzahlung Ihrerseits gefordert werden.

Allgemeine Voraussetzungen

Wir überprüfen für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung erfüllen, wenn

  • Sie einen Pflichtverteidiger suchen,
  • Sie vom Gericht unter Fristsetzung aufgefordert wurden, einen Verteidiger zu benennen,
  • Sie unter Bewährung stehen und eine Anklage droht,
  • Sie verhaftet wurden oder eine Verhaftung im Raum steht oder
  • Sie generell eine strafrechtliche Beratung wünschen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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